Broschüren in Leichter Sprache zu Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz

Für die Leistungen nach dem Oö. ChG wurden vom Land OÖ, gemeinsam mit VertreterInnen der Menschen mit Beeinträchtigungen, der Eltern von Menschen mit Beeinträchtigungen und der Träger, Rahmenrichtlinien definiert. Diese Rahmenrichtlinien enthalten implizit Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen, die sie geltend machen können, wenn sie eine Leistung nach dem Oö. ChG in Anspruch nehmen. Diese Rechte wurden bzw. werden in Leichter Sprache veröffentlicht, sodass sie für die Zielgruppe der Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen ebenfalls zugänglich sind.

Bereits veröffentlichte Broschüren

Auftraggeber

Land Oberösterreich - Abteilung Soziales (neues Fenster)