Was ist Peer-Beratung?

Ein „Peer“ ist jemand, der eine gleiche Eigenschaft hat oder sich in einer ähnlichen Situation befindet. Peer-Beratung im Behindertenbereich meint somit Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung.

Die Erfahrung von Peer-BeraterInnen, selbst mit einer Behinderung zu leben, macht die Peer-Beratung zu etwas Besonderem und unterscheidet sie dadurch von anderen Beratungsformen.

Das Recht auf Selbstbestimmung steht bei der Peer-Beratung im Vordergrund.

In Oberösterreich ist die Peer-Beratung ein anerkannter Sozialberuf, der im Oö. Sozialberufegesetz geregelt ist.

Im Empowerment-Center des KI-I stehen ausgebildete Peer-BeraterInnen mit viel eigener Lebenserfahrung zur Verfügung.

Tätigkeitsfelder von Peer-BeraterInnen

  • Peer-BeraterInnen informieren über Rechte (z.B. Pflegegeld, Chancengleichheit) sowie über Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG)
  • Peer-BeraterInnen haben ein großes Wissen über Alltagshilfen, wie z.B. Hilfsmittel, Tricks und Tipps zum barrierefreien Einrichten und Wohnen, das sie gerne zur Verfügung stellen
  • Peer-BeraterInnen unterstützen und begleiten andere Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung (z.B. wenn jemand aus einer Wohneinrichtung ausziehen möchte)
  • Peer-BeraterInnen begleiten andere Menschen mit Behinderung dabei, an der Umsetzung eigener Ziele zu arbeiten
  • Peer-BeraterInnen ermöglichen anderen Menschen mit Behinderungen einen vertrauensvollen Erfahrungsaustausch und stärken das Selbstbewusstsein  
  • Peer-BeraterInnen beraten andere Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung und Lösung von persönlichen Problemen (z.B. bei Konflikten in Beziehungen, etc.)
  • Peer-BeraterInnen beraten und begleiten andere Menschen mit Behinderungen dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern (z.B. wie man seine sozialen Kontaktmöglichkeiten erweitern oder seine Freizeit sinnvoll gestalten kann)
  • Peer-BeraterInnen begleiten und unterstützen andere Menschen mit Behinderungen bei Behördengängen (z.B. zu Assistenzkonferenzen im Rahmen des Oö. ChG, zum Arbeitsmarktservice)
  • Peer-BeraterInnen beraten und begleiten andere Menschen mit Behinderungen, wenn sie wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden (z.B. bei Diskriminierung am Arbeitsplatz, Begleitung zu Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice)
  • Peer-BeraterInnen vermitteln bei Bedarf an andere hilfreiche Instanzen und Anlaufstellen weiter (z.B. an PsychotherapeutInnen, an Behörden, an Dienstleistungsorganisationen von Leistungen im Sozialbereich)

Wann und wo kann Peer-Beratung in Anspruch genommen werden?

Die Peer-Beratung kann entweder direkt im Empowerment-Center oder bei Bedarf auch an einem anderen vereinbarten Ort in Oberösterreich nach Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden.

Was kostet die Peer-Beratung?

Die Peer-Beratung im Empowerment-Center des KI-I ist eine Leistung nach dem Oö. ChG, die vom Land OÖ finanziert wird. Sie kann daher kostenfrei, nach Terminvereinbarung, in Anspruch genommen werden.

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